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Bootbauer/in EFZ

Bootbauer/innen bauen Motor-, Segel-, Ruder- und andere Boote aus Kunststoff, Metall und Holz. Sie bauen Motoren, elektrische Anlagen, Inneneinrichtungen und Zubehör ein. Daneben übernehmen sie Wartungs- und Reparaturarbeiten.

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Für den Bau von Booten verwenden Bootbauer/innen verschiedene Holzarten, Metalle in Blechform und glasfaserverstärkte Kunstharze oder High-Tech-Verbundwerkstoffe. Die Arbeitstechniken sind entsprechend vielfältig. Sie sägen, fräsen, hobeln und verleimen Holz, laminieren Kunststoff, biegen und verbinden Stahl- und Aluminiumbleche. Die Werkstoffe bearbeiten sie sowohl mit Handwerkzeugen als auch mit Maschinen.

Beim Neubau eines Boots stellen Bootbauer/innen anhand der Pläne zuerst den Rumpf her. Bei der Kunststoffbauweise wird dafür eine für das Baumaterial und die Bauweise geeignete Form angefertigt. In diese Form werden mit flüssigem Kunststoff getränkte Glasmatten eingebracht, die mit der Zeit aushärten. Zum Schluss schleifen Bootbauer/innen die Oberfläche, beschichten und lackieren sie. Damit wird sie nicht nur verschönert, sondern auch witterungsbeständig.

Beim anschliessenden Ausbau bauen Bootbauer/innen Motoren sowie Steuer- und Antriebsanlagen ein. Bei Segelschiffen montieren sie die aus Masten, Segeln und Tauwerk bestehende Takelage. Auch der Ausbau der Kajüte, die Installation von elektrischen Anlagen sowie der Einbau von Funkanlagen, Navigationsgeräten und weiterem Schiffszubehör gehören zu ihren Aufgaben.

Neben dem Neu- und Umbau von Booten befassen sich Bootbauer/innen auch mit Reparatur- und Restaurationsarbeiten. Sie warten die technischen Einrichtungen, bessern den Bootskörper aus, reinigen und pflegen das Deck und reparieren oder ersetzen defektes Zubehör. Ausserdem sind sie für die fachgerechte Winterlagerung der Boote zuständig.

Meistens sind sie unter Dach in der Werft tätig, manchmal aber auch unter freiem Himmel im Trockendock oder auf dem Wasser. Bei all ihren Tätigkeiten beachten sie die Vorschriften zu Umwelt- und Gesundheitsschutz und setzen die Massnahmen zur Arbeitssicherheit um.